Mehr zum Monatlichen Betrag 

Ich gehe davon aus, dass nach Abzug von Ferien- und Feiertagen 36 Wochen im Jahr verbleiben, in denen der Unterricht stattfinden kann. Somit erhält jeder Schüler/jede Schülerin 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr. 

Die Einzelstunden werden mit einem festgelegten Betrag berechnet. Diesen multipliziere ich mit den 36 Wochen, um den Jahresbeitrag zu erhalten. Anschließend teile ich den Betrag durch 12 Monate, um den Monatsbeitrag zu ermitteln. 

Daher zahlen Sie nur für die tatsächlich erhaltenen Unterrichtsstunden. In den meisten Fällen sind es sogar nicht nur 36 Unterrichtsstunden pro Jahr, sondern eher 37 bis 39. Die zusätzlichen Stunden werden jedoch nicht separat in Rechnung gestellt.





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